REGELN GEWINNSPIEL ZU WERBEZWECKEN

REGELN GEWINNSPIEL ZU WERBEZWECKEN – SOCIAL – TATTINI SRL
ARTIEKL 1 ORGANISATION
Die Firma Tattini srl, mit Sitz in Spoleto, Via Sandro Pertini 7, Località Madonna di Lugo, 06049 Spoleto (PG), Grundkapital € 100.000,00, registriert in der Handelskammer Perugia Nr. 02635410547, organisiert durch die Medien Facebook und Instagram und deren offizielle Seiten ein Gewinnspiel mit Werbecharakter in Deutschland.
https://www.facebook.com/Tattini.riding/
https://www.instagram.com/tattiniequitazione/
ARTIKEL 2 ART UND WEISE DER ABWICKLUNG
Das Gewinnspiel wird in 3 Wochen (21 Tage) stattfinden: vom 28.05. bis 18.06.2018, und sieht drei Auslosungen jeweils am Ende von 7 Tagen vor.
Die Auslosungen werden um 16 Uhr des 04.-11.-18. Juni stattfinden.
Eine Datenbank wird alle Teilnehmernamen sammeln und ein elektronisches Kontrollsystem wird einen beliebigen Gewinner auslosen; für drei aufeinander folgende Wochen werden die Teilnehmer an der Auslosung teilnehmen, außer den Gewinnern der vorherigen Woche(n), die für die noch ausstehenden Ziehungen ausgeschlossen werden.
Die Gewinner werden durch eine private Nachricht informiert, wobei sich die Firma Tattini srl das Recht einräumt, eine offizielle Bekanntmachung auf den eigenen Seiten durchzuführen, so dass allen Teilnehmern ermöglicht wird, die Glaubwürdigkeit und Richtigkeit des Gewinnspiels selbst kontrollieren zu können.
Der Gewinn wird auf Kosten Tattinis zu einem unserer Fachhändler geschickt (auf Basis des Wohnsitzes des Gewinners) , wo er abgeholt werden kann. Der Gewinner muss, sobald er von seinem Gewinn erfahren hat, der das Gewinnspiel ausübenden Firma seine Kleider- und Schuhgröße mitteilen, damit der Gewinn diesen Angaben entsprechen ausgewählt werden kann. Der Versand erfolgt nach Erhalt dieser Informationen und auf der Basis der Verfügbarkeit der Artikel.
Unter keinen Umständen wird die das Gewinnspiel ausführende Firma einem Austausch versendeter Artikel zustimmen; deshalb wird maximale Genauigkeit bei Zusenden der Informationen empfohlen.
ARTIKEL 3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, reicht es aus, die Tattini Facebookseite zu liken oder der Instagramseite zu folgen, und auf den Post mit einem Kommentar #tattiniridingboots plus Name der Reiterfreundin/ des Reiterfreundes zu antworten.
ARTIKEL 4 GEWINN
Tattini srl verlost für jeden Gewinner eine Geschenkbox mit:
Nr. 1 Paar Tattini Reitstiefel im Wert von Euro 350,00
Nr. 1 Paar Kniestrümpfe Tattini im Wert von Euro 10,00/ 12,00 (das Foto der Kniestrümpfe ist indikativ sowohl was die Art, als auch die Farbe betrifft und wird auf der Basis der angegebenen Größe und der Verfügbarkeit mit angegebenem Verkaufswert ausgewählt).
Nr. 1 T-Shirt im Wert von Euro 70,00/ 90,00 (das Foto des T-Shirts ist indikativ sowohl was die Art, als auch die Farbe betrifft und wird auf der Basis der angegebenen Größe und der Verfügbarkeit mit angegebenem Verkaufswert ausgewählt).
Nr. 1 Rucksack mit einem Schulterriemen Marke Tattini im Wert von Euro 30,00
Nr. 1 Schabracke im Wert von Euro 40,00/50,00 (Foto der Schabracke ist indikativ sowohl was die Art, als auch die Farbe betrifft und wird auf der Basis der angegebenen Größe und der Verfügbarkeit mit angegebenem Verkaufswert ausgewählt).
ARTIKEL 5 VERANTWORTLICHKEIT
Die Firma Tattini srl ist nicht für eventuelle menschliche Fehler oder äußere Faktoren, die den korrekten Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen könnten, verantwortlich. Die Firma Tattini srl ist nicht für eventuelle Vorhaltungen bezüglich des korrekten Ablaufs des Gewinnspiels für die Auslosung der Gewinner verantwortlich, die, wie angegeben, automatisch abläuft.
Die Teilnehmer der Lotterie akzeptieren alle Verhältnisse des vorliegenden Regelwerks, welches auf der Seite www.tattini.it veröffentlicht ist.
Alle am Gewinnspiel teilnehmenden Personen die antworten und kommentieren, werden stillschweigend der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beiwilligen.
Weiterhin werden sich die Teilnehmer stillschweigend damit einverstanden erklären, dass die das Gewinnspiel organisierende Firma im Falle eines Gewinns den vollständigen Namen des Gewinners veröffentlichen darf.